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Befestigung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz in vorhandene Dachsicherheit

Laufsteg, Dachleiter, Firstgeländer, Schneefänger und Geländer um Dachluke dürfen als Anschlagpunkt für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzt werden. Dies unter der Voraussetzung, dass sie gemäß Montageanleitung montiert, auf stabile Weise gewartet und kontrolliert sowie in akzeptablem Zustand sind. 

Nicht vergessen

Gewährleisten Sie, dass die Montage gemäß geltender Montageanleitung geschehen ist und sichere Wartung stattgefunden hat. 

Um sicher zu sein, führen Sie eine Risikoanalyse durch, ehe das Dach betreten wird. 

Anforderung an Dachsicherheitsausrüstung 

Folgende Dachsicherheitsausrüstung ist als Anschlagpunkt für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zugelassen: 

  • Laufsteg muss SS-EN 516:2006, Klasse 2, Typ B entsprechen.
  • Ältere Laufsteg, die mit früherer dynamischer Methode getestet sind. 
  • Dachleiter muss SS-EN 12951:2004, Klasse 2 entsprechen.
  • Ältere Dachleitern, die sowohl oben als auch unten befestigt sind. 
  • Firstgeländer muss SS 831331 entsprechen.
  • Schneefänger muss SS 831335 entsprechen.
  • Geländer um Aufstiegsluke muss SS 831332 entsprechen.
  • Einzelanschlagpunkte gemäß SS 831331 und zeitweilig EN 795.

 

Was gilt bei vorhandenen Vorrichtungen?

Die oben genannten Produkte sind zugelassen zur Befestigung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, auch gemäß älterer Standards. Diese sind mit P gekennzeichnet, gemäß schwedischem Standard (SS) der staatlichen Testanstalt.

Möchten Sie mehr wissen? Wenden Sie sich doch an uns!

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