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Fest montierte Seile/Schienen

Fest montierte Seile/Schienen 

Permanente Anschlagpunkte für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sind so gestaltet, dass man sich, so weit wie möglich, kontinuierlich bewegen und gleichzeitig fortwährend verankert sein kann. Das gilt für waagerechte, geneigte und senkrechte Fallschutzsysteme. 

Sich alle 2 bis 3 Meter niederbeugen und umkoppeln zu müssen, ist bei größeren Bewegungen ergonomisch nicht akzeptabel. 

 

Anforderungen an fest montierte Seile/Schienen 

Seile oder Schienen, die an Laufstege montiert sind, müssen SS-EN 516 Klasse 2, Dachleitern SS-EN 12951 Klasse 2, Firstgeländer SS 831331 und Schneefänger SS 831335 entsprechen.

Ein neuer Europastandard wird erarbeitet. Bis dahin gelten folgende Höchstabstände zwischen den Stoppern von Gleitschlössern/Gleitern an Seilen oder Schienen: 

  • Seil oder Schiene montiert mit 0-15 Grad - 2,5 Meter, falls man seitlich auf Dachgefälle arbeiten können muss. 
  • Seil oder Schiene montiert mit 15-45 Grad Neigung  - 1,2 Meter
  • Seil oder Schiene montiert mit 45 Grad Neigung  - 0,3 Meter
  • Seil oder Schiene montiert näher als 2 Meter an Dachkante - 0,3 Meter.

Seil oder Schiene auf senkrechter Leiter müssen SS-EN 353 entsprechen.

Nicht vergessen

Bei Benutzung von Schiene/Seil für Arbeit abseits von Aufstiegsweg muss dieser auf der Seite montiert sein, wo die Arbeit geschieht; oder so platziert, dass doppelseitige Anwendung möglich ist. 

Bei Montage auf Laufsteg am First muss das Seil etwa 2 m vom Giebel des Gebäudes enden. 

Bei Montage von Seil auf Firstgeländer/Schneefänger muss es 2 Meter von Dachkante enden. 

An Aufstiegsstellen muss Information vorhanden sein über: wann und von wem Vorrichtung montiert wurde, wann sie zuletzt kontrolliert und zugelassen wurde, Anzahl der Personen, die gleichzeitig das Seil-/Schienensystem pro Einheit anwenden dürfen (z. B. total, per Meter, zwischen Konsolen/Befestigungen). 

Falls besondere Gleitschlösser verwendet werden sollen, müssen mindestens zwei von ihnen an Seil oder Schiene zugänglich sein. Weitere Anwender müssen sich in anderer Weise sichern können. 

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