Schutzgeländer

Schutzgeländer zur Verhinderung von Fall

Laufsteg und Dachleiter können durch Schutzgeländer ergänzt werden. Dadurch kann man Laufsteg/Dachleiter begehen, ohne mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz verankert zu sein. 

Das kann vor allem für Personen interessant sein, die an Höhen und die Verwendung dieser Schutzausrüstung nicht gewöhnt sind und Service und Wartung an Vorrichtungen auf dem Dach ausführen wollen. 

Anforderungen an Schutzgeländer 

Das Schutzgeländer ist 1 Meter hoch und wird an einer Seite des Laufstegs/der Dachleiter montiert. Die Höhe muss im rechten Winkel von den Trittfläche des Stegs bis zur Oberkante des Geländerrohrs gemessen werden. 

Nicht vergessen

Das Schutzgeländer muss so montiert sein, dass der Abstand von dessen Innenseite zur Mitte des Laufstegs etwa 350 mm beträgt. 

Auf Dachleitern dürfen Schutzgeländer mit Ober- und Mittelrohr bei Dachneigungen über 30 Grad verwendet werden. Wenn die Dachleiter mit Schutzgeländer versehen ist, darf der Abstand vom Oberende der Leiter bis zum Laufsteg mit Schutzgeländer (oder Entsprechendem) darunter höchstens 4 Meter betragen; gemessen wird in Richtung des Dachgefälles, falls Dachneigung 30 Grad übersteigt. 

Auf Dachleitern, die steiler als 45 Grad sind, muss es außerdem die Möglichkeit geben, sich an den Seiten der Leiter festzuhalten, oder es muss sich eine Handführung an der Leiterseite befinden. (Möglichkeiten, sich an den Seitenstreben – Handführung – oder an Sprossen zu halten.) 

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