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Schutzgeländer

Ein Schutzgeländer (Höhe mindestens 1 Meter) verstärkt Schutz und Sicherheitsgefühl bei Aufenthalt auf dem Dach. 

Das Schutzgeländer ist ein so genannter kollektiver Fallschutz, und bei Dächern mit geringer Neigung (weniger als 6 Grad) kann das ganze Dach von Geländern umzäunt werden. Dann kann man sich dort bewegen, ohne mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz verankert zu sein. 

Laufstege können mit Schutzgeländern versehen werden. Dann kann man sich entlang des ganzen Stegs bewegen, ohne mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz verankert zu sein. Befindet sich der Laufsteg näher als 1 m zum First, ist ein Schutzgeländer zu beiden Seiten erforderlich. Bei größerem Abstand reicht ein Geländer in Fallrichtung aus. 

Dachleitern können mit Schutzgeländern versehen werden. Auf steilen Leitern mit einer Neigung von über 30 Grad und Längen über 4 Meter muss man verankert sein, auch wenn ein Schutzgeländer vorhanden ist. 

Auch Arbeitsplattformen müssen Schutzgeländer in Fallrichtung haben.  

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